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Wie Banhoek Consulting Sie bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse von bis zu 3,5 Mio. EUR pro Jahr im Rahmen der Forschungszulage bei der Realisierung Ihrer Innovationsprojekte unterstützt.
Banhoek Consulting präsentiert neue Fördermöglichkeiten für Innovationen im Rahmen der Forschungszulage.
Banhoek Consulting, ein spezialisierter Anbieter für die Beantragung der Forschungszulage, stellt neue Fördermöglichkeiten für innovative Tech-Unternehmen vor, mit denen sie im Rahmen der Forschungszulage Förderung für Innovationsprojekte erhalten können.
Mit tiefer Kenntnis der Forschungszulage und einer bewährten Erfolgsbilanz hat Banhoek Consulting einen maßgeschneiderten Ansatz entwickelt, der auf die individuellen Bedürfnisse jedes Unternehmens zugeschnitten ist. „Unsere Mission ist es, Unternehmen dabei zu helfen, ihre Innovationsziele zu erreichen, indem wir ihnen den Weg zur Forschungszulage ebnen“, sagt Markus Pöhlmann, Geschäftsführer von Banhoek Consulting. „Wir sind stolz darauf, innovative Lösungen anzubieten, die wirklich einen Unterschied machen.“Maßgeschneiderte Förderstrategien für Unternehmen
Alle Initiativen von Banhoek Consulting basieren auf einer detaillierten Analyse der Fördermöglichkeiten und der spezifischen Anforderungen einzelner Unternehmen. Durch diesen Ansatz können Unternehmen die Forschungszulage effektiver beantragen, die Erfolgswahrscheinlichkeit und Förderhöhe maximieren und ihre Projekte so schneller vorantreiben. „Unsere Experten analysieren die Bedürfnisse unserer Kunden und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die ihnen helfen, das volle Potenzial ihrer Projekte auszuschöpfen“, erklärt Markus Pöhlmann. „Wir wissen, dass jedes Projekt einzigartig ist, und deshalb bieten wir individuelle Lösungen an.“
Durch die Kombination von tiefem Fachwissen und praktischer Erfahrung stellt Banhoek Consulting sicher, dass Unternehmen die Förderung im Rahmen der Forschungszulage optimal ausnutzen, um ihre Innovations- und Wachstumsziele zu erreichen.
Neue Fördermöglichkeiten für KMUs
KMUs sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft, sie repräsentieren über 90% aller Unternehmen in der EU und spielen eine entscheidende Rolle für wirtschaftliches Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Die deutsche Bundesregierung hat erkannt, dass KMUs besonders unterstützt werden müssen, um auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.
Seit 2024 profitieren KMUs von verbesserten Konditionen der Forschungszulage: Die förderfähigen Personalkosten betragen nun 35% (statt 25%), und der Fördersatz für Auftragsforschung wurde auf 24,5% (statt 17,5%) erhöht. Diese Sonderregelungen zielen darauf ab, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu stimulieren und die Innovationskraft der KMUs zu stärken.Definition und Bedeutung von KMUs
Gemäß der Empfehlung 2003/361/EC der Europäischen Kommission werden Unternehmen als KMUs klassifiziert, wenn sie weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro erzielen. Zudem müssen diese Unternehmen ihre Unabhängigkeit wahren, das bedeutet, dass 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte nicht direkt oder indirekt von öffentlichen Körperschaften oder Unternehmen außerhalb der KMU-Definition kontrolliert werden dürfen.
Vorteile der angepassten Forschungszulage
Mit den verbesserten Bedingungen der Forschungszulage ab 2024 können KMUs nun noch effektiver in Forschung und Entwicklung investieren. Die Erhöhung der förderfähigen Personalkosten ermöglicht es den Unternehmen, mehr in qualifiziertes Personal zu investieren, während der erhöhte Fördersatz für Auftragsforschung es KMUs erlaubt, externe Expertise kosteneffizienter zu nutzen. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die technologische Kapazität und Innovationsfähigkeit der KMUs zu erhöhen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Anpassung der Forschungszulage im März 2024 ist ein klares Signal der deutschen Bundesregierung, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung in KMUs eine Priorität darstellt. Durch die Erleichterung des Zugangs zu finanziellen Ressourcen für Innovation unterstützt diese Maßnahme nicht nur das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der KMUs, sondern trägt auch wesentlich zur gesamtwirtschaftlichen Dynamik und Innovationskraft bei.Banhoek Consulting ist auch in Zukunft ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die ihre Projekte erfolgreich umsetzen möchten. „Wir begrüßen die Änderungen der Forschungszulage und sind zuversichtlich, dass diese Entwicklungen unseren Kunden noch mehr Möglichkeiten eröffnen werden“, erklärt Markus Pöhlmann, Geschäftsführer von Banhoek Consulting. „Wir freuen uns darauf, auch Sie bei der Fördermittelberatung zu unterstützen.“
Erfahren Sie mehr über die innovativen Förderstrategien von Banhoek und wie sie Ihr Unternehmen dabei unterstützen können, besuchen Sie dazu einfach die Website:https://www.banhoek.io.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Banhoek Capital GmbH
Herr Markus Pöhlmann
Bahnhofstr. 94a
82166 Gräfelfing
Deutschlandfon ..: +491736690477
web ..: https://www.banhoek.io/
email : info@banhoek.ioBanhoek ist ein innovativer Anbieter von Expertenlösungen im Bereich Fördermittel innerhalb der Tech-Branche. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte Strategien und Programme, um Unternehmen bei der Realisierung ihrer Projekte und der Erreichung ihrer Wachstumsziele zu unterstützen. Mit einem erfahrenen Team und einem umfassenden Netzwerk hilft Banhoek Unternehmen, die besten Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Pressekontakt:
SEOfolgreich
Herr Christoph Specht
Brienner Straße 29
80333 Münchenfon ..: +4989200077840
web ..: https://www.seofolgreich.de/
email : hallo@seofolgreich.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Banhoek Consulting stellt neue Fördermöglichkeiten für Innovationen im Rahmen der Forschungszulage vor
veröffentlicht am 22. Mai 2024 in der Rubrik Allgemein
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